Beitragsordnung
Beitragsordnung des JFV Siebengebirge e.V.
Mitgliedsbeiträge (alle Beiträge pro Jahr)
Jugendliche aktive Mitglieder
Jugendliche aktive Mitglieder, 1. Kind | 200,00 € |
Jugendliche aktive Mitglieder, 2. Kind | 150,00 € |
Jugendliche aktive Mitglieder, 3. Kind | 100,00 € |
Jugendliche aktive Mitglieder, jedes weitere Kind | 50,00 € |
Der Beitrag wird zu 50% zum 1. Juli eines Geschäftsjahres und zu 50% zum 1. Januar des Geschäftsjahres fällig.
Auf die Mitgliedsbeiträge im JFV werden die Beiträge in dem jeweiligen Stammverein angerechnet, und zwar 50% des Jahresbeitrages im Stammverein beim Einzug zum 1. Juli und 50% beim Einzug zum 1. Januar.
Bei unterjährigem Eintritt fällt der Beitrag grundsätzlich zeitanteilig an. Jugendliche Mitglieder, die unterjährig (d.h. zur Winterpause) vom oder zum Stammverein wechseln, sind für die Zeit, in der sie nur beim Stammverein aktiv sind, von der Beitragspflicht befreit
Inaktive Mitglieder
inaktive Mitglieder | 50,00 € |
Der Jahresbeitrag wird zum 1. Juli eines Geschäftsjahres fällig. Bei unterjährigem Beitritt ist gleichwohl der gesamte Jahresbeitrag zu entrichten.
Stammvereine
Stammvereine | 0,00 € |
Aufnahmebeiträge
Jugendliche aktive Mitglieder | 0,00 € |
inaktive Mitglieder | 0,00 € |
Stammvereine | 0,00 € |
Allgemeine Bestimmungen
Sämtliche Mitglieds- und Aufnahmebeiträge sollen per Lastschriftverfahren eingezogen werden. Abweichungen hiervon bedürfen der Genehmigung des Vorstands.
In begründeten Einzelfällen, insbesondere in sozialen Härtefällen, kann der Vorstand Abweichungen von den vorstehenden Bestimmungen beschließen, insbesondere einen Erlass oder eine Reduzierung des Mitgliedsbeitrages für jugendliche aktive Mitglieder.
Stand: 27.04.2016